Die Waldgenossenschaft Schwarzwald-Breisgau ist der Zusammenschluss der Waldbesitzer des Landkreises Emmendingen. Die Waldgenossenschaft Schwarzwald-Breisgau ist aus der Fusion der Waldgenossenschaften Drei-Täler-Wald und Oberes Elztal am 01. Januar 2017 entstanden.
Die 2023 begonnene und dann unterbrochene Bodenschutzkalkung in Biederbach wird im August / September 2024 abgeschlossen. Nachfolgend wird die Kalkung in den Bergwäldern der Gemeinden Teningen und Malterdingen rund um den Schlüpfingerhof weitergeführt. Die vorgesehene Kalkung des Herbolzheimer Bergwalds kann aufgrund des nassen Wetters und der dadurch eingeschränkten Befahrbarkeit der Wege in diesem Jahr nicht durchgeführt werden.
Nach derzeitigem Stand muss ab 30.12.2024 bei der Vermarktung von Rohholz eine Referenznummer vorliegen, welche über ein Internetportal ab ca Mitte November- nach Abgabe einer „Sorgfaltserklärung“- abgerufen werden kann. Forstamt und Holzverkaufsstelle werden informieren, wenn der genaue Ablauf feststeht.
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte soll das Ziel entwaldungsfreier Lieferkatten sicherstellen (EUDR). Hierfür gibt es bereits einen Referentenentwurf, zu dem die Waldgenossenschaft hier Stellung bezieht. Hintergrund ist der Umstand, dass ein großflächiger Verlust von Waldflächen durch Abholzung oder Waldschäden vermieden werden soll, um dem Klimawandel entgegenzutreten. Unternehmen, die zum Beispiel mit Holz handeln oder Produkte aus Holz herstellen, werden umfassende Pflichten auferlegt. Das betrifft auch den Privatwald.
An der FVA wird in den Jahren 2023 bis 2025 im Auftrag des RP Freiburg ein Projekt zur Bereitstellung digitaler Standortsinformation für den Kleinprivatwald durchgeführt. Dabei werden Modelle hergeleitet, die eine näherungsweise Einschätzung des Standortes in noch nicht standörtlich kartierten Bereichen zulassen. In der Zeit vom 15. Mai bis 30. November 2024 werden Beschäftigte der FVA auf Flächen im Kleinprivatwald unterwegs sein, um stichprobenartig Daten zum Standort zu erfassen und die Modellergebnisse zu validieren.
Neueste Informationen zur Weißtanne unter dem Folgenden Link:
Zum Auftakt der Borkenkäfersaison haben sich mit der Zulassungsverlängerung des Pflanzen-schutzmittels (PSM) Karate® Forst flüssig in Bezug auf die Anwendung an liegendem Holz, z.B. gegen rindenbrütende Borkenkäfer, wesentliche Neuerungen ergeben. Durch einen Änderungsbescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 08.05.2024 hat die zuständige Zulassungsbehörde die Neuerungen nun noch einmal überarbeitet.
Diese Rettungspunkte sind mit einer Nummer eindeutig gekennzeichnet und mit der Rettungsleitstelle vereinbart. Durch diese Punkte ist gewährleistet, dass die Rettungskräfte und die Ersthelfer zusammen finden. Von diesen Punkten aus wird gemeinsam zum Unfallopfer gefahren.
Bei Holznutzungen in folge von höherer Gewalt, wie zum Beispiel Sturmholz, kann bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ein Antrag auf Steuerermäßigung gestellt werden. Dazu muss vor der Aufarbeitung eine Anmeldung erfolgen. Die nötigen Formular sind über den folgenden Link zu erreichen.
Kontaktieren Sie uns direkt über dieses Formular oder rufen Sie uns an.