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Waldkalkung im Landkreis

Sep 4, 2024

Die 2023 begonnene und dann unterbrochene Bodenschutzkalkung in Biederbach wird im August / September 2024 abgeschlossen. Nachfolgend wird die Kalkung in den Bergwäldern der Gemeinden Teningen und Malterdingen rund um den Schlüpfingerhof weitergeführt. Die vorgesehene Kalkung des Herbolzheimer Bergwalds kann aufgrund des nassen Wetters und der dadurch eingeschränkten Befahrbarkeit der Wege in diesem Jahr nicht durchgeführt werden.

Mit der Ausbringung von Kalk wird der wurzelschädigenden menschengemachten Versauerung der Waldböden entgegengewirkt und die natürlichen Regenerationsprozesse der Böden werden unterstützt. Eine entscheidende Grundlage für klimastabile Wälder, die viele wichtige Funktionen haben, beispielsweise als Wasserfilter, Rohstofflieferant und Erholungsraum.

Bei dieser Kalkungsaktion wird ein mit Wasserangefeuchtetes Gesteinsmehl aus Dolomitkalk mittels speziell ausgerüsteter Fahrzeuge vom Boden aus verblasen werden. Durch die Ausbringung mit Gebläsen kann auf eine großräumige Waldsperrung verzichtet werden. Die Planung und Überwachung der Durchführung übernimmt die untere Forstbehörde des Landkreis Emmendingen.

Für die Planung der Bodenschutzkalkung wurden zahlreiche in einem GIS-Systemerfasste Informationen über den Bodenzustand durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg herangezogen. Auf diesen Grundlagen werden Karten erstellt, die als Planungsgrundlage der Kalkungsmaßnahme dienen. Darin sind Kalkungsflächen, kalkungsempfindliche Ausschlussbereiche, die geeignete Materialmischung und eine Empfehlung zur Art der Ausbringung dargestellt. Auf Grundlage dieser Karten erfolgt eine Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde. Die Kalkungsmaßnahmen werden anschließend zentral von der landesweit zuständigen höheren Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg ausgeschrieben und die Durchführung der Maßnahme von den Forstleuten vor Ort überwacht.

Die Europäische Union fördert die Bodenschutzkalkung für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen über 30 Hektarwerden mit 90 Prozent der Nettokosten gefördert.

In den beteiligten Privatwäldern ist die Waldgenossenschaft Trägerin der Maßnahme und übernimmt die Beantragung der Fördermittel, die Vorfinanzierung und die  Verteilung der Kosten.

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