Nach derzeitigem Stand muss ab 30.12.2024 bei der Vermarktung von Rohholz eine Referenznummer vorliegen, welche über ein Internetportal ab ca Mitte November- nach Abgabe einer „Sorgfaltserklärung“- abgerufen werden kann. Forstamt und Holzverkaufsstelle werden informieren, wenn der genaue Ablauf feststeht.
Nach derzeitigem Stand muss ab 30.12.2024 bei der Vermarktung von Rohholz eine Referenznummer vorliegen, welche über ein Internetportal ab ca. Mitte November-nach Abgabe einer „Sorgfaltserklärung“- abgerufen werden kann.
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